Auffangwannen:
Bei der Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten werden vom Gesetzgeber abhängig vom Gefahrenpotential (Lagervolumen und Wassergefährdungsklasse) Rückhaltemaßnahmen als Sekundärschutz vorgeschrieben.
Das erforderliche Rückhaltevermögen kann entweder durch doppelwandige Lagerbehälter oder durch eine Auffangwanne bereitgestellt werden. Beim Systemvergleich ist jedoch zu berücksichtigen, daß je nach Lagergut im Leckagefall durch Verdunstung der in die Auffangwanne ausgetretenen Flüssigkeit ätzende oder giftige gasförmige Emissionen entstehen, die unter Umständen in weitem Umkreis eine Gefahrenquelle für Mensch und Umwelt darstellen können.
Diesem Sachverhalt wird in einem Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Rechnung getragen (Aktenzeichen III.2/3290), in dem für eine Vielzahl von Gefahrgütern die Zulässigkeit der Lagerung in
- einwandigen Behältern, die in einem Auffangraum stehen
- bis zum zulässigen Füllungsgrad doppelwandigen Behältern
- vollkommen doppelwandigen Behältern
festgelegt wird.
Für diejenigen Flüssigkeiten, die sinnvollerweise in einwandigen Behältern im Auffangraum gelagert werden können, bietet Ihnen LUDWIG ein- und doppelwandige Auffangwannen in Stahl oder Edelstahl, individuell nach Ihren Anforderungen und Wünschen geplant und gefertigt. Selbstverständlich beantragen und betreiben wir für alle von uns erstellten Wannen die gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmen.